Zwei Haftbefehle in München vollstreckt
Bundespolizei nimmt 66-Jährigen am Karlsplatz und 28-jährigen Bulgaren fest – beide in Stadelheim eingeliefert

Die Bundespolizei hat am Montag, dem 20. April, in München in zwei Fällen Vollstreckungshaftbefehle vollstreckt. Beide Betroffenen wurden nach Kontrollen festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.
Kontrolle am Karlsplatz
Gegen 01:20 Uhr überprüften Einsatzkräfte am Karlsplatz, auch bekannt als Stachus, einen 66-jährigen Mann. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag.
Der Mann war wegen zu einer Geldstrafe von 750 Euro beziehungsweise 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da er den offenen Betrag nicht begleichen konnte, wurde er eingeliefert.
Zweiter Fall am Vormittag
Am selben Tag kontrollierten Bundespolizisten gegen 10:50 Uhr einen 28-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Auch bei ihm lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor, der von der Staatsanwaltschaft Traunstein ausgestellt worden war.
Hintergrund war eine Verurteilung wegen Betrugs. Offen war eine Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen. Auch in diesem Fall konnte der Betroffene den Betrag nicht aufbringen und wurde daraufhin in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.
Einordnung der Maßnahmen
Die beiden Fälle zeigen, dass Vollstreckungshaftbefehle nach Kontrollen unmittelbar umgesetzt werden können, wenn offene Geldstrafen nicht bezahlt werden. In beiden Fällen führte die fehlende Zahlung zur Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim.
Weiterer Ablauf
Zu weiteren Maßnahmen oder dem weiteren Verlauf enthält die Mitteilung keine Angaben. Fest steht lediglich, dass beide Männer nach den Kontrollen festgenommen wurden.
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