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Zugbegleiterin im ICE geschubst

Von Redaktion2 Min. Lesezeit
Zugbegleiterin im ICE geschubst

KI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

KI-Symbolbild · Herausgeber: Hessen App GmbH

Vorfall im ICE

In einem ICE gab es einen Vorfall.

Der Zug fuhr von München nach Berlin.

Es war am Dienstagabend.

Ein Mann zeigte kein Fahrgeldschein.

Fahrgeldschein bedeutet: Ticket für die Fahrt.

Der Mann ist 43 Jahre alt.

Kontrolle im Zug

Zwei Zugbegleiter prüften die Tickets.

Ein Zugbegleiter arbeitet im Zug.

Die Zugbegleiterin wollte das Ticket sehen.

Der Mann blieb nicht stehen.

Er schubste die Frau.

Sie schlug mit dem Kopf an Glas.

Die Frau blieb nach außen unverletzt.

Folgen für den Mann

Die Bahnmitarbeitenden schickten den Mann weg.

Er durfte nicht weiterfahren.

Polizisten kamen zum Hauptbahnhof.

Sie prüften seine Personalien.

Personalien sind Name und Daten.

Der Mann hat keinen festen Wohnsitz.

Das heißt: Er wohnt nicht fest in Deutschland.

Darum informierten die Beamten die Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft prüft Straftaten.

Später durfte der Mann gehen.

Ermittlungen der Polizei

Die Polizei ermittelt nun gegen ihn.

Es geht um diese Vorwürfe:

  • Körperverletzung

Das heißt: Sie verletzen einen Menschen.

  • Erschleichen von Leistungen

Das heißt: Sie nutzen etwas ohne Bezahlung.

Der Mann war schon früher bekannt.

Es gab schon Anzeigen gegen ihn.

Zum Beispiel wegen:

  • Bedrohung
  • Beleidigung
  • exhibitionistischer Handlungen

Exhibitionistische Handlungen bedeuten: jemand zeigt absichtlich seine Genitalien.

Aufgabe der Bundespolizei

Die Bundespolizei schützt den Bahnverkehr.

Sie arbeitet an vielen Bahnhöfen.

Sie achtet auf Sicherheit und Ordnung.

Sie hilft bei Gefahren im Zug.

Sie hilft auch an Bahnanlagen.

Bahnanlagen sind zum Beispiel Gleise und Bahnhöfe.

Wichtig

Gewalt im Zug ist verboten.

Auch ohne Ticket gibt es Regeln.

Sie müssen ruhig bleiben.

Sie müssen Zugpersonal respektieren.

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