Verbotener Schlagring bei Kontrolle an der A93 entdeckt

Grenzkontrolle an der A93 bei Kiefersfelden: Die Bundespolizei Rosenheim stoppt einen Slowaken mit Schlagring im Pkw und verlangt 1.300 Euro Sicherheit.

Von Redaktion1 Min. Lesezeit

Bei einer Grenzkontrolle an der A93 in Kiefersfelden ist ein Slowake am Montag, 13. April, mit einem verbotenen Gegenstand im Pkw aufgefallen. Nach Angaben der Rosenheimer Bundespolizei hatte der Mann bei seiner Einreise in die Bundesrepublik einen Schlagring mitgeführt. Das hatte finanzielle Konsequenzen: Der 35-Jährige musste vor der Weiterreise eine Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegen.

Kontrolle an der A93 führt zu Sicherstellung

Die Bundespolizisten entdeckten den Schlagring bei der Durchsuchung des Wagens im Fach neben dem Lenkrad. Der Gegenstand wurde sofort sichergestellt. Der slowakische Staatsangehörige räumte ein, dass ihm der verbotene Gegenstand gehöre.

In der Folge wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er seine Reise zwar fortsetzen, musste zuvor jedoch auf Anordnung der Staatsanwaltschaft 1.300 Euro als Sicherheit hinterlegen.

Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim ist für den grenzpolizeilichen Verantwortungsbereich des Bundespolizeireviers Rosenheim zuständig. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie die Stadt und den Landkreis Rosenheim.

Nach Angaben der Behörde sind dort etwa 450 Inspektionsangehörige im Einsatz. Sie gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen grenzüberschreitende Kriminalität vor und wirken vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen.

Sicherheit auf Schiene und Straße

Zusätzlich sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit der Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen verweist die Behörde auf die genannte Kontaktadresse sowie auf ihre Internetauftritte.

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