Ohne Ticket im Zug – dann klickten die Handschellen
Bundespolizei kontrolliert 29-Jährigen am Hauptbahnhof Ingolstadt: Haftbefehl, offene Strafe und neue Ermittlungen wegen Leistungserschleichung.

Am Hauptbahnhof Ingolstadt hat die Bundespolizei einen 29-jährigen Syrer kontrolliert, der ohne Fahrkarte unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich zudem heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Leistungserschleichung.
Kontrolle am Mittag führt zu weiterem Verdacht
Die Kontrolle fand am Donnerstag gegen 12 Uhr in einem Zug am Hauptbahnhof Ingolstadt statt. Der Mann konnte keine Fahrkarte vorzeigen. Für die Feststellung seiner Personalien und die Aufnahme des Sachverhalts wurde ein Zugbegleiter hinzugezogen.
Im weiteren Verlauf überprüften Bundespolizisten die Personalien des Fahrgasts und stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg seit dem 11. März 2026 per Haftbefehl nach ihm suchte.
Offene Strafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
Grund für den Haftbefehl war eine noch offene Strafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Durch die Zahlung einer Geldbuße hätte der Mann eine mehrtägige Haftstrafe umgehen können.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen.
Ermittlungen wegen Leistungserschleichung
Unabhängig vom Haftbefehl leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Leistungserschleichung ein. Damit steht neben dem bestehenden Haftbefehl auch das Fahren ohne gültigen Fahrschein im Fokus der Behörden.
Vorbelastung des Mannes
Nach Angaben der Bundespolizei war der Syrer bereits wegen mehrerer Diebstähle bekannt. Zudem hatte er wegen räuberischen Diebstahls bereits eine Freiheitsstrafe verbüßt.
Aufgabe und Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Nürnberg
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg betreut mit ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den flächenmäßig größten Bereich Bayerns. Zuständig sind mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten.
Der bahnpolizeiliche Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Raum Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke. Zur Inspektion gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt.
Schutzauftrag im Bahnverkehr
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Dazu zählen Gefahren, die den Benutzern, Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder von den Bahnanlagen ausgehen.
Weitere Informationen sind über die Bundespolizei erhältlich.
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