Einreisesperre am Grenzübergang Füssen durchgesetzt

Bundespolizei stoppt am Grenzübergang Füssen Ziegelwies einen Albaner mit Schengen-Einreisesperre und ordnet sofortige Rückführung nach Albanien an.

Von Redaktion2 Min. Lesezeit
Einreisesperre am Grenzübergang Füssen durchgesetzt

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Am Sonntag, dem 7. September, führte die Bundespolizei am Grenzübergang Füssen Ziegelwies eine Fahrzeugkontrolle durch. Vier albanische Staatsangehörige wurden überprüft, wobei der Beifahrer versuchte, trotz einer bestehenden Einreisesperre erneut nach Deutschland zu gelangen. Die Polizeibeamten leiteten weitere Maßnahmen ein, die eine Rückführung zur Folge hatten.

Kontrolle am Grenzübergang Füssen Ziegelwies

In den frühen Morgenstunden überprüften die Grenzpolizisten ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung. Die Fahrzeuginsassen legten allesamt gültige albanische Reisedokumente vor. Bei der Überprüfung des Beifahrers stellte sich jedoch heraus, dass gegen ihn eine vierjährige, schengenweite Einreisesperre sowie ein Aufenthaltsverbot bestanden – beides veranlasst durch niederländische Behörden.

Hintergrund: Wiederholter Versuch der Einreise

Ermittlungen ergaben, dass der 27-jährige Mann bereits am 4. September am Flughafen Berlin Brandenburg versuchte, nach Deutschland einzureisen. Der Versuch wurde von den Behörden vereitelt, der Mann zurückgewiesen. Ganze 55 Stunden später wollte er erneut, diesmal als Fahrzeuginsasse an der Grenze Füssen, einreisen. Laut eigener Aussage befand sich der Mann auf dem Weg zu seinem Bruder nach Brüssel.

Polizeiliche Maßnahmen und Konsequenzen

Die Bundespolizei zeigte den Albaner wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Nach der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 471 Euro für die Rückführungskosten, wurde er am selben Tag per Direktflug nach Albanien zurückgeführt.

Die weiteren drei Fahrzeuginsassen konnten ihre Reise fortsetzen, da gegen sie keine weiteren Maßnahmen vorlagen.

Grenzschutz und Zuständigkeit der Bundespolizei

Die Bundespolizeiinspektion sichert mit ihren Revieren einen Bereich von 220 Kilometern Schengen-Binnengrenze zwischen Bodensee und Ammergebirge zur Verhinderung grenzüberschreitender Kriminalität und irregulärer Migration. Zusätzlich sorgen die Beamtinnen und Beamten auf 560 Streckenkilometern sowie an 91 Bahnhöfen für die Sicherheit im Bahnverkehr der Region.

  • Zuständigkeitsbereich: Landkreise Landsberg am Lech, Lindau, Ober-, Ost- und Unterallgäu, Weilheim-Schongau
  • Sowie die kreisfreien Städte: Kaufbeuren, Kempten und Memmingen
  • Weitere Informationen

    Die Bundespolizeiinspektion München betont die Bedeutung ständigen Grenzschutzes und konsequenter Kontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit an den europäischen Binnengrenzen.

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