Bundespolizei zieht zwei Männer in München aus dem Verkehr
Am Karlsplatz und am Vormittag werden zwei offene Haftbefehle vollstreckt – beide landen in Stadelheim

Die Bundespolizei hat am Montag, 20. April, in München in zwei getrennten Fällen Vollstreckungshaftbefehle vollstreckt. Beide Betroffenen wurden nach Kontrollen festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.
Kontrolle am Karlsplatz führt zu Einlieferung
Gegen 01:20 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte am Karlsplatz, auch Stachus genannt, einen 66-jährigen Mann. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein offener Vollstreckungshaftbefehl vorlag.
Der Mann war wegen Erschleichens von Leistungen zu 750 Euro beziehungsweise 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da er den offenen Betrag nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.
Zweite Festnahme am Vormittag
Am Vormittag, gegen 10:50 Uhr, überprüften Bundespolizisten einen 28-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Auch bei ihm bestand ein Vollstreckungshaftbefehl.
Der Haftbefehl war von der Staatsanwaltschaft Traunstein ausgestellt worden. Hintergrund war eine Verurteilung wegen Betrugs. Offen war eine Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen. Auch in diesem Fall konnte der Betroffene den Betrag nicht aufbringen, sodass die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim erfolgte.
Hintergrund der Maßnahmen
Beide Fälle zeigen das Vorgehen der Bundespolizei bei Kontrollen im öffentlichen Raum, wenn offene Vollstreckungshaftbefehle festgestellt werden. In beiden Situationen führte die fehlende Möglichkeit, die jeweiligen Geldstrafen zu begleichen, direkt zur Einlieferung in Haft.
Weitere Informationen
Weitere Informationen verweist die Bundespolizei auf die oben genannte Kontaktadresse sowie auf ihre Internet- und Social-Media-Angebote.
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