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Landespflegegeld 2026: Erstantrag bis Jahresende möglich

Von Redaktion LK Rhön-Grabfeld1 Min. Lesezeit

Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 können für 2026 noch bis zum 31. Dezember erstmals Landespflegegeld beantragen. Pflegegrade geben an, wie stark jemand auf Hilfe und Pflege angewiesen ist. Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Es beträgt pauschal 500 Euro pro Jahr.

Die Berechtigten können selbst entscheiden, wofür sie das Geld verwenden. Ein einmal gestellter Antrag gilt auch für die folgenden Jahre, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Dann ist kein neuer Antrag nötig. Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2026 erfolgt bis zum 31. Januar 2027.

Antrag und Beratung

Der Antrag muss unterschrieben sein. Eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse muss beigefügt werden. Das ist die schriftliche Entscheidung der Pflegekasse. Benötigt wird nicht das Gutachten des Medizinischen Dienstes.

Bei gesetzlicher Betreuung oder Bevollmächtigung ist zusätzlich eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises nötig. Bei einer gesetzlichen Betreuung unterstützt eine vom Gericht bestellte Person bei rechtlichen Angelegenheiten. Eine Vollmacht erlaubt einer anderen Person, bestimmte Angelegenheiten zu erledigen.

Formulare und weitere Informationen stehen auf der Internetseite zum Landespflegegeld.

Der Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld beantwortet weitere Fragen zum Thema Pflege. Er ist im Landratsamt, Spörleinstraße 11 in Bad Neustadt. Geöffnet ist montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr. Dienstags und donnerstags ist von 12.30 bis 16.30 Uhr geöffnet.

Die Pflegeberaterinnen sind unter 09771 94-129 erreichbar. Ihre E-Mail-Adresse ist [email protected].

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