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Betreff: PM Stadt - Rein ins Ehrenamt: Behindertenbeirat wird neu gewählt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Mai endet die Amtszeit des aktuellen Behindertenbeirats. Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, kann sich noch bis Ende Februar für die Delegiertenversammlung bewerben. Mehr dazu in untenstehender Pressemitteilung, um deren Veröffentlichung wir herzlich bitten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Thomas Kolbinger Hauptamt I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Altstadt 315 84028 Landshut Tel. +49 (0) 871 88 13 80 E-Mail: •••@••• Website: www.landshut.de Social Media: www.facebook.com/landshut.stadt www.instagram.com/stadtlandshut P Bitte schützen Sie unsere Umwelt. Drucken Sie diese E-Mail nur, wenn unbedingt notwendig. PRESSEMITTEILUNG Rein ins Ehrenamt: Neuer Behindertenbeirat gesucht Noch bis Ende Februar können sich Interessierte bei der Stadt als Delegierte bewerben Dem Behindertenbeirat kommt eine entscheidende Rolle bei der Vertretung der Interessen von Menschen mit (drohender) Behinderung zu. Die Amtszeit des aktuellen Gremiums endet im Mai. Die Stadt sucht deshalb nach neuen Delegierten, die anschließend vom Stadtrat berufen werden. Interessierte haben noch bis Ende Februar die Möglichkeit, sich für die Delegiertenversammlung für den Behindertenbeirat zu bewerben. Dafür müssen sie im Stadtgebiet leben und zur Übernahme eines Ehrenamtes berechtigt sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass entweder ein Grad der Behinderung von 50 bis 100 vorliegt oder eine entsprechende Gleichstellung besteht. Es können sich auch gesetzliche Vertreter von Menschen mit Behinderung melden. Die Mitglieder der Delegiertenversammlung wählen in ihrer ersten Sitzung – die für Dienstag, 12. Mai 2026, ab 16.30 Uhr geplant ist – aus ihrer Mitte die Mitglieder des Behindertenbeirats. Dieser ist anschließend vier Jahre im Amt. Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte, kann sich beim Sozialamt, Luitpoldstraße 29a, 2. Stock, Zimmer 208, melden. Vorzulegen sind der Personalausweis und der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid, bei gesetzlichen Vertretern ein gültiger Betreuerausweis. Berücksichtigt werden die Meldung der Reihenfolge entsprechend. Weitere Informationen gibt es auch online unter www.landshut.de/behindertenbeirat.

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