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Von: Redaktion Landshut
Absender: •••@landshut.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: PM Stadt - Verkehrsinformation zur Maikundgebung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am Donnerstag, 1. Mai, findet in der Innenstadt ein Demonstrationszug
mit einer Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes statt mit
anschließendem "Gewerkschaftsfest" am Ländtorplatz. Mehr dazu in
untenstehender Pressemitteilung, um deren Veröffentlichung wir herzlich
bitten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Stefanie Platzek
Hauptamt I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Altstadt 315
84028 Landshut
Tel. +49 (0) 871 88 13 84
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Sie erreichen mich montags, dienstags und freitags von 8 bis 12.30 Uhr
sowie mittwochs und donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr.
PRESSEMITTEILUNG
Verkehrsinformation zur Maikundgebung
Am Donnerstag, 1. Mai, findet in der Innenstadt ein Demonstrationszug
mit einer Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes statt. Die
Auftaktkundgebung beginnt gegen 9 Uhr vor dem Gewerkschaftshaus in der
Nikolastraße. Anschließend ziehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
über die Rupprechtstraße, die Luitpoldstraße und die Luitpoldbrücke
zum Ländtorplatz. Dort findet nach der Schlusskundgebung in der Zeit von
circa 11.30 bis 19 Uhr das „Gewerkschaftsfest“ statt.
Im Zusammenhang mit der Auftaktkundgebung ist die Nikolastraße daher am
1. Mai von circa 9 bis 11 Uhr in Höhe des Gewerkschaftshauses gesperrt.
Somit ist die Verbindung zwischen Mainburger Brücke und Rupprechtstraße
unterbrochen. Der Verkehr wird in dieser Zeit über die
Nikolastraße/Papiererstraße beziehungsweise über die Seligenthaler
Straße umgeleitet. Aufgrund der Abschlusskundgebung, des
Gewerkschaftsfests und den damit verbundenen Auf- und Abbauarbeiten ist
der Ländtorplatz in der Zeit von circa 6 bis 19 Uhr auch für Taxen,
Radfahrer sowie den Anliegerverkehr gesperrt.
Ebenso ist entlang der Zugstrecke mit Behinderungen des fließenden
Verkehrs zu rechnen. Die Linienbusse sind von den Sperrungen zwar nicht
unmittelbar betroffen, jedoch kann es im Zusammenhang mit dem
Versammlungszug zu kurzfristigen Behinderungen beziehungsweise
geringfügigen Verspätungen kommen. Die Verkehrsteilnehmerinnen und
-teilnehmer werden gebeten, die Sperrungen zu beachten und, wenn
möglich, den betroffenen Bereich entsprechend zu umfahren.