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Betreff: PM Stadt - Wo Böllern zum Jahreswechsel erlaubt ist
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer den Jahreswechsel in diesem Jahr mit Böllern feiern möchte, sollte
das nur dort tun, wo es erlaubt ist. Möglich ist das Zünden von
Feuerwerkskörpern auf Privatgrundstücken außerhalb der historischen
Innenstadt, des Burggeländes und der weiteren besonders geschützten
Bereiche. Mehr dazu in untenstehender Pressemitteilung, um deren
Veröffentlichung wir herzlich bitten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Thomas Kolbinger
Hauptamt I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Altstadt 315
84028 Landshut
Tel. +49 (0) 871 88 13 80
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PRESSEMITTEILUNG
Wo Böllern zum Jahreswechsel erlaubt ist
Die Stadt informiert über geltende Regelungen zu Silvester 2025
Wer den Jahreswechsel in diesem Jahr mit Böllern feiern möchte, sollte
das nur dort tun, wo es erlaubt ist. Möglich ist das Zünden von
Feuerwerkskörpern auf Privatgrundstücken außerhalb der historischen
Innenstadt, des Burggeländes und der weiteren besonders geschützten
Bereiche.
Die Stadt Landshut weist in diesem Zusammengang auf die geltenden
Regeln hin. So ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der
Kategorie 2, also von Feuerwerkskörpern wie Raketen, Vulkanen, Fontänen,
Knallkörpern und Batterien, im Bereich der historischen Innenstadt und
auf dem Gelände der Burg Trausnitz auch an Silvester 2025 und Neujahr
2026 aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes untersagt. Verstöße
können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Zudem verbietet die bundesweite „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“
das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von
Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders
brandempfindlichen Gebäuden, beispielsweise Gebäude, die unter
Denkmalschutz stehen. Zu unterlassen ist außerdem das Abbrennen von
Feuerwerkskörpern in der Verbotszone rund um das Landgestüt, die
Friedhöfe sowie die angrenzenden Straßenzüge und Parkplätze. Auch auf
Spielplätzen sollte auf Feuerwerk verzichtet werden, damit sie sauber
und für Kinder nutzbar bleiben. In der Vergangenheit waren die Flächen
nach Silvester oft stark verunreinigt.
Eine interaktive Stadtkarte, welche den Vorgaben nochmals angepasst
wurde, gibt es unter www.landshut.de/boellerverbot. Dort ist auch
ersichtlich, wo außerhalb der Innenstadt das Zünden von
Feuerwerkskörpern erlaubt ist und welche Verbotszonen im Stadtgebiet
zu beachten sind.
Grafik:
Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich)
Bildtext:
Unter www.landshut.de/boellerverbot sind die Gebiete zu finden, wo
Feuerwerk erlaubt ist.