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Betreff: KORREKTUR Medieninfo 409/2026: Trockenheit: Keine unerlaubten Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und Seen
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Medieninformation 409 / 2026
16.07.2026
Trockenheit: Keine unerlaubten Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und Seen
Stadt Bamberg weist auf Verbot und mögliche Bußgelder hin
Die anhaltende Trockenheit setzt den Gewässern in Bamberg weiterhin zu. Die wenigen Regenfälle der vergangenen Tage haben die Lage kaum verbessert. Vor allem kleinere Bäche und Gräben führen nach wie vor wenig Wasser. Deshalb appelliert das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg an alle Bürgerinnen und Bürger, beim Umgang mit Wasser Rücksicht auf die Natur zu nehmen.
„Unsere Bäche, Flüsse und Seen sind wertvolle Lebensräume. Gerade in Trockenzeiten kann schon eine kleine Wasserentnahme dazu führen, dass Gewässer weiter austrocknen und Tiere sowie Pflanzen ihren Lebensraum verlieren. Mit einem bewussten Umgang mit Wasser kann jede und jeder dazu beitragen, unsere Gewässer zu schützen“, erklärt Umweltreferent Jonas Glüsenkamp.
Wer Wasser zum Gießen oder Bewässern aus einem Bach, Fluss, See oder Teich entnehmen möchte, sollte wissen: Dafür ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Ohne Genehmigung darf Wasser nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen z.B. ausschließlich in kleinen Mengen mit Handgefäßen wie einem Eimer oder einer Gießkanne geschöpft werden.
Auch Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer an einem Gewässer dürfen Wasser nicht beliebig entnehmen. Sobald niedrige Wasserstände den Wasserhaushalt beeinträchtigen könnten, ist eine Entnahme nicht mehr erlaubt. Für Bundeswasserstraßen wie den Main-Donau-Kanal besteht ein solches Entnahmerecht grundsätzlich nicht.
Nicht erlaubt sind außerdem selbst errichtete Stauanlagen oder andere Einbauten in Gewässern ohne die erforderliche Genehmigung.
Das Klima- und Umweltamt bittet deshalb insbesondere während längerer Trockenphasen darum, möglichst ganz auf Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zu verzichten. So lassen sich Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume wirksam schützen.
Die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften wird verstärkt kontrolliert. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem können zum Schutz der Gewässer kostenpflichtige Anordnungen und Zwangsgelder ausgesprochen werden.
Fragen beantwortet das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg per E-Mail an •••@••• oder telefonisch unter 0951 87-1704.
Mit
Zum Nachtrag gehörende Medien: image001.png, 409_appell_wasserentnahme.pdf
Zugehörige ursprüngliche Pressemitteilung:
Medieninformation 409 / 2026
16.07.2026
Trockenheit: Keine unerlaubten Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und Seen
Stadt Bamberg weist auf Verbot und mögliche Bußgelder bittet um verantwortungsvollen Umgang mit Bächen, Flüssen und Seen
Die anhaltende Trockenheit setzt den Gewässern in Bamberg weiterhin zu. Die wenigen Regenfälle der vergangenen Tage haben die Lage kaum verbessert. Vor allem kleinere Bäche und Gräben führen nach wie vor wenig Wasser. Deshalb appelliert das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg an alle Bürgerinnen und Bürger, beim Umgang mit Wasser Rücksicht auf die Natur zu nehmen.
"Unsere Bäche, Flüsse und Seen sind wertvolle Lebensräume. Gerade in Trockenzeiten kann schon eine kleine Wasserentnahme dazu führen, dass Gewässer weiter austrocknen und Tiere sowie Pflanzen ihren Lebensraum verlieren. Mit einem bewussten Umgang mit Wasser kann jede und jeder dazu beitragen, unsere Gewässer zu schützen", erklärt Umweltreferent Jonas Glüsenkamp.
Wer Wasser zum Gießen oder Bewässern aus einem Bach, Fluss, See oder Teich entnehmen möchte, sollte wissen: Dafür ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Ohne Genehmigung darf Wasser nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen z.B. ausschließlich in kleinen Mengen mit Handgefäßen wie einem Eimer oder einer Gießkanne geschöpft werden.
Auch Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer an einem Gewässer dürfen Wasser nicht beliebig entnehmen. Sobald niedrige Wasserstände den Wasserhaushalt beeinträchtigen könnten, ist eine Entnahme nicht mehr erlaubt. Für Bundeswasserstraßen wie den Main-Donau-Kanal besteht ein solches Entnahmerecht grundsätzlich nicht.
Nicht erlaubt sind außerdem selbst errichtete Stauanlagen oder andere Einbauten in Gewässern ohne die erforderliche Genehmigung.
Das Klima- und Umweltamt bittet deshalb insbesondere während längerer Trockenphasen darum, möglichst ganz auf Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zu verzichten. So lassen sich Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume wirksam schützen.
Die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften wird verstärkt kontrolliert. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem können zum Schutz der Gewässer kostenpflichtige Anordnungen und Zwangsgelder ausgesprochen werden.
Fragen beantwortet das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg per E-Mail an •••@••• oder telefonisch unter 0951 87-1704.
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