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Betreff: Pressemitteilung - Sicherheit und Sauberkeit auf Gehwegen – Verpflichtung der Grundstückseigentümer
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Pressemitteilung
Neumarkt, 3. Juni 2025
Sicherheit und Sauberkeit auf Gehwegen – Verpflichtung der Grundstückseigentümer
Die Stadtverwaltung Neumarkt möchte alle Grundstückseigentümer an ihre Verpflichtungen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Sauberkeit auf Gehwegen gemäß der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung (StrRSVO) sowie dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) erinnern.
Insbesondere überhängende Äste und Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, können die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs beeinträchtigen. Ebenso kann Unkrautbewuchs auf Gehwegen zu einer Gefährdung führen.
Grundstückseigentümer sind daher verpflichtet, Sträucher und Hecken so zurückzuschneiden, dass das sogenannte „Lichtraumprofil“ freigehalten wird. Zudem müssen Gehwege in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand gehalten werden. Dazu ist über Gehwegen eine lichte Höhe von 2,50 Metern
frei zu halten, über Fahrbahnen eine von mindestens 4,50 Metern. Der Rückschnitt
hat auch so zu erfolgen, dass Straßenschilder für die Verkehrsteilnehmer zu
erkennen sind.
Die Stadt bittet alle betroffenen Eigentümer, die erforderlichen Maßnahmen zeitnah durchzuführen und damit zur Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum beizutragen.
Für Rückfragen stehen die zuständigen Stellen gerne per E-Mail: •••@••• oder telefonisch unter 09181/255-193 zur Verfügung.
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