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Von: Redaktion Landshut
Absender: •••@landshut.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: PM Stadt - Räum- & Streupflicht: Informationen für sichere Straßenverhältnisse
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ob es heuer weiße Weihnachten gibt, zuvor schon oder danach erst
schneit, in jedem Fall sollte man wissen, welche Pflichten man als
Anlieger hat, damit durch Schnee und Glätte keine Gefahren auf den Geh-
und Radwegen entstehen.
Welche Winterdienst-Vorgaben es gibt und welche umweltfreundliche
Empfehlungen es beispielsweise in Sachen Streumittel gibt, darüber
informiert die Stadt Landshut wieder im Vorfeld.
Mehr dazu in folgender Pressemitteilung, um deren Veröffentlichung wir
herzlich bitten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Schöne Grüße,
Yvonne Schmid
Stadt Landshut
Hauptamt I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stabsstelle Digitalisierung
Altstadt 315
84026 Landshut
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P Bitte schützen Sie unsere Umwelt. Drucken Sie diese E-Mail nur, wenn
unbedingt notwendig.
PRESSEMITTEILUNG
So bleiben Straßen im Winter sicher
Räum- und Streupflicht: Was Hausbesitzer und Anlieger jetzt beachten
müssen
Die kalte Jahreszeit hat Einzug gehalten. Mit Beginn des Advents ist
auch der meteorologische Winteranfang. Passend dazu informiert die Stadt
über die Vorgaben zur Räum- und Streupflicht auf Geh- und Radwegen. Die
Regelungen tragen nicht nur zur Verkehrssicherheit bei, sondern schützen
auch die Umwelt.
Verkehrssicherungspflicht: Was ist zu tun?
Bei Schneefall, Reif- oder Eisglätte sind Hausbesitzer und Anlieger
verpflichtet, die Geh- und Radwege vor ihrem Grundstück sicher zu
halten. An Werktagen müssen die Flächen bis spätestens 7 Uhr, an Sonn-
und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt werden. Sollte es weiterhin glatt
bleiben, sind die Flächen mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt
zu bestreuen. Die Vorder- und Hinterlieger haben die Gehbahn, die vor
dem Vorderlieger-Grundstück liegt, gemeinsam auf eigene Kosten
verkehrssicher zu erhalten. Dazu beziehungsweise zur sogenannten
„Sicherungsfläche“ gehören auch alle nicht selbstständigen
Sicherungsflächen: Das sind Geh- und Radwege, die mit Fahrbahn laufen
und mit dieser in Verbindung stehen. Diese Flächen sind auf einer Breite
von mindestens 1,20 Meter von Schnee oder Eis frei zu räumen. Das ist so
oft wie nötig bis 20 Uhr zu wiederholen, um Gefahren zu vermeiden.
Umweltfreundliches Streuen
Der Einsatz von Streusalz oder anderen ätzenden Mitteln ist verboten,
da dieser schädigende Auswirkungen auf Umwelt und Infrastruktur haben
kann. Streusalz ist nicht nur schädlich für den Boden, Pflanzen,
Gewässer und das Grundwasser, sondern auch für Haustiere. Statt Salz
sollten Streusplitt oder grober Sand verwendet werden, da diese nicht
nur umweltfreundlicher, sondern im Fall von Splitt auch wiederverwendbar
sind.
Wer andere Streumittel wie Schlacke, Granulate oder Aschen nutzt,
sollte auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ achten, um sicherzustellen,
dass keine schädlichen Stoffe enthalten sind. Nur bei besonderer
Glättegefahr, beispielsweise an Treppen oder starken Steigungen, ist
von Tausalz zulässig. Wer andere Flächen mit Tausalz oder ätzenden
Mitteln bestreut, riskiert eine Geldbuße.
Räumgut ordnungsgemäß platzieren
Der geräumte Schnee und Eisreste müssen so neben dem Weg gelagert
werden, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Ist das nicht
möglich, müssen Anlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von
der Straße entfernen. Die Stadt stellt auf Anfrage einen geeigneten
Platz zur Verfügung. Auch Abflussrinnen, Hydranten, Kanalschächte und
Fußgängerüberwege müssen freigehalten werden. Wenn sich
Bushaltestellen an oder auf Gehwegen befinden, besteht ebenfalls eine
Räum- und Streupflicht für die Vorder- und Hinterlieger.
Hinweise für Wohngebiete
In Wohngebieten (besonders in Achdorf, am Hof- und Moniberg) bittet die
Stadt Landshut Hausbesitz
er und Anlieger, beim Parken auf eine
ausreichende Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 Metern für Rettungs-
und Entsorgungsfahrzeuge sowie einen reibungslosen Winterdienst durch
die Bauamtlichen Betriebe zu achten.
Umfassende Informationen und die entsprechende Verordnung sind beim
Ordnungsamt unter Telefon 0871 - 88 1321
( tel:0871881321) erhältlich oder online unter
www.landshut.de/winterdienst abrufbar.
Foto:
Stadt Landshut (Abdruck mit Quellenangabe honorarfrei)
Bildunterschrift:
Empfehlungen und Vorgaben: Zum Winteranfang informiert die Stadt
Landshut über die Verkehrssicherungspflicht der Geh- und Radwege. Damit
die Fahrzeuge der Bauamtlichen Betriebe dem Winterdienst nachkommen
können, ist zudem auf eine entsprechende Durchfahrtsbreite zu
achten.