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Betreff: PM Stadt - Räum- & Streupflicht: Informationen für sichere Straßenverhältnisse

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ob es heuer weiße Weihnachten gibt, zuvor schon oder danach erst schneit, in jedem Fall sollte man wissen, welche Pflichten man als Anlieger hat, damit durch Schnee und Glätte keine Gefahren auf den Geh- und Radwegen entstehen. Welche Winterdienst-Vorgaben es gibt und welche umweltfreundliche Empfehlungen es beispielsweise in Sachen Streumittel gibt, darüber informiert die Stadt Landshut wieder im Vorfeld. Mehr dazu in folgender Pressemitteilung, um deren Veröffentlichung wir herzlich bitten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Schöne Grüße, Yvonne Schmid Stadt Landshut Hauptamt I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stabsstelle Digitalisierung Altstadt 315 84026 Landshut Telefon: 0871 / 88 - 1383 Fax: 0871 / 24570 ( tel:087124570) E-Mail: •••@••• Internet: www.landshut.de Social Media: www.facebook.com/landshut.stadt www.instagram.com/stadtlandshut P Bitte schützen Sie unsere Umwelt. Drucken Sie diese E-Mail nur, wenn unbedingt notwendig. PRESSEMITTEILUNG So bleiben Straßen im Winter sicher Räum- und Streupflicht: Was Hausbesitzer und Anlieger jetzt beachten müssen Die kalte Jahreszeit hat Einzug gehalten. Mit Beginn des Advents ist auch der meteorologische Winteranfang. Passend dazu informiert die Stadt über die Vorgaben zur Räum- und Streupflicht auf Geh- und Radwegen. Die Regelungen tragen nicht nur zur Verkehrssicherheit bei, sondern schützen auch die Umwelt. Verkehrssicherungspflicht: Was ist zu tun? Bei Schneefall, Reif- oder Eisglätte sind Hausbesitzer und Anlieger verpflichtet, die Geh- und Radwege vor ihrem Grundstück sicher zu halten. An Werktagen müssen die Flächen bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt werden. Sollte es weiterhin glatt bleiben, sind die Flächen mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu bestreuen. Die Vorder- und Hinterlieger haben die Gehbahn, die vor dem Vorderlieger-Grundstück liegt, gemeinsam auf eigene Kosten verkehrssicher zu erhalten. Dazu beziehungsweise zur sogenannten „Sicherungsfläche“ gehören auch alle nicht selbstständigen Sicherungsflächen: Das sind Geh- und Radwege, die mit Fahrbahn laufen und mit dieser in Verbindung stehen. Diese Flächen sind auf einer Breite von mindestens 1,20 Meter von Schnee oder Eis frei zu räumen. Das ist so oft wie nötig bis 20 Uhr zu wiederholen, um Gefahren zu vermeiden. Umweltfreundliches Streuen Der Einsatz von Streusalz oder anderen ätzenden Mitteln ist verboten, da dieser schädigende Auswirkungen auf Umwelt und Infrastruktur haben kann. Streusalz ist nicht nur schädlich für den Boden, Pflanzen, Gewässer und das Grundwasser, sondern auch für Haustiere. Statt Salz sollten Streusplitt oder grober Sand verwendet werden, da diese nicht nur umweltfreundlicher, sondern im Fall von Splitt auch wiederverwendbar sind. Wer andere Streumittel wie Schlacke, Granulate oder Aschen nutzt, sollte auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ achten, um sicherzustellen, dass keine schädlichen Stoffe enthalten sind. Nur bei besonderer Glättegefahr, beispielsweise an Treppen oder starken Steigungen, ist von Tausalz zulässig. Wer andere Flächen mit Tausalz oder ätzenden Mitteln bestreut, riskiert eine Geldbuße. Räumgut ordnungsgemäß platzieren Der geräumte Schnee und Eisreste müssen so neben dem Weg gelagert werden, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Ist das nicht möglich, müssen Anlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der Straße entfernen. Die Stadt stellt auf Anfrage einen geeigneten Platz zur Verfügung. Auch Abflussrinnen, Hydranten, Kanalschächte und Fußgängerüberwege müssen freigehalten werden. Wenn sich Bushaltestellen an oder auf Gehwegen befinden, besteht ebenfalls eine Räum- und Streupflicht für die Vorder- und Hinterlieger. Hinweise für Wohngebiete In Wohngebieten (besonders in Achdorf, am Hof- und Moniberg) bittet die Stadt Landshut Hausbesitz er und Anlieger, beim Parken auf eine ausreichende Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 Metern für Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge sowie einen reibungslosen Winterdienst durch die Bauamtlichen Betriebe zu achten. Umfassende Informationen und die entsprechende Verordnung sind beim Ordnungsamt unter Telefon 0871 - 88 1321 ( tel:0871881321) erhältlich oder online unter www.landshut.de/winterdienst abrufbar. Foto: Stadt Landshut (Abdruck mit Quellenangabe honorarfrei) Bildunterschrift: Empfehlungen und Vorgaben: Zum Winteranfang informiert die Stadt Landshut über die Verkehrssicherungspflicht der Geh- und Radwege. Damit die Fahrzeuge der Bauamtlichen Betriebe dem Winterdienst nachkommen können, ist zudem auf eine entsprechende Durchfahrtsbreite zu achten.

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