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Betreff: Medieninfo: Auswirkungen der Reform des BayKiBiG auf die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und Elternbeiträge
beigefügt übersenden wir Ihnen eine Medieninfo zu folgendem Thema:
Auswirkungen der Reform des BayKiBiG auf die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und Elternbeiträge
Der Stadtrat hat am 27.10.2026 mit großer Mehrheit beschlossen, dass die bisherigen Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.Januar 2027 unverändert beibehalten werden. Eine kommunale Kompensation des ab diesem Zeitpunkt entfallenden staatlichen Elternbeitragszuschusses in Höhe von 100,00 Euro monatlich erfolgt nicht.
Hintergrund
Zum 01. Januar 2027 tritt die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) in Kraft.
Ziel der Reform ist die Weiterentwicklung der staatlichen Förderung der Kindertagesbetreuung sowie die Vereinfachung der bestehenden Förderstrukturen. Ein zentraler Bestandteil hierbei ist die Erhöhung des sogenannten Qualitätsbonus. Dieser soll künftig direkt in die Finanzierung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen fließen. Zu den laufenden Kosten einer Kita zählen für die Träger neben den tariflichen Personalkosten auch Sach- und Unterhaltskosten.
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