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Von: Redaktion Landshut
Absender: •••@landshut.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: PM Stadt - Vereinspauschale kann beantragt werden
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
2026 fördert der Freistaat Bayern die Sport- und Schützenvereine wieder
im Rahmen der „Vereinspauschale“. Die Anträge können ab sofort bei der
Stadtverwaltung gestellt werden - dazu steht auch ein neues
Online-Verfahren zur Verfügung.
Mehr dazu in folgender Pressemitteilung, um deren Veröffentlichung wir
herzlich bitten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Schöne Grüße,
Yvonne Schmid
Stadt Landshut
Hauptamt I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stabsstelle Digitalisierung
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unbedingt notwendig.
PRESSEMITTEILUNG
Vereinspauschale 2026 jetzt beantragen
Sport- und Schützenvereine können Förderanträge bis 2. März einreichen
Es lebe der Sport! Auch 2026 fördert der Freistaat Bayern die Sport-
und Schützenvereine im Rahmen der „Vereinspauschale“. Die entsprechenden
Anträge können im Stadtgebiet ansässige Sport- und Schützenvereine ab
sofort bei der Stadtverwaltung stellen. Stichtag zur Abgabe der Anträge
ist der 2. März. Dazu steht auch ein neues Online-Verfahren zur
Verfügung.
Die Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale sind
in den Sportförderrichtlinien des Freistaats festgelegt. Der Verein muss
Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation des
bayerischen Sports (Bayerischer Landes-Sportverband, Behinderten- und
Rehabilitations-Sportverband Bayern, Bayerischer Sportschützenbund oder
Oberpfälzer Schützenbund) sein.
Die Förderhöhe ist abhängig von der Mitgliederzahl. Dabei werden die
Anzahl der Kinder und Jugendlichen wie auch Mitglieder mit Behinderung
besonders gewichtet sowie die Zahl der anerkannten Übungsleiter. Eine
weitere Voraussetzung: Als Bagatellgrenze werden mindestens 500
Mitgliedereinheiten erreicht.
Die Beantragung der Vereinspauschale hat bis spätestens Montag, 2.
März, bei der Verwaltung zu erfolgen. Dazu müssen alle
Antragsunterlagen eingereicht werden. Das geht nun auch digital: Der
Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale steht online auf der
städtischen Website zur Verfügung. Nähere Informationen zur
Vereinspauschale sowie zum Online-Verfahren erhalten Vereine unter
www.landshut.de/vereinspauschale.
In der „Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen“ mit
Stand 14. November 2025 sind abschließend alle Übungsleiterlizenzen
aufgelistet, die für die Vereinspauschale anerkannt werden.
Eine Lizenz kann bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage höchstens bei
zwei Vereinen berücksichtigt werden. Sie wird in diesem Fall bei beiden
Vereinen je zur Hälfte gewichtet. Die „Erklärung zur Teilung von
Lizenzen“ ist dem Antrag zwingend beizufügen.
Übersteigt die Zahl der berücksichtigungsfähigen Trainer- und
Übungsleiterlizenzen vier Prozent der Gesamtmitgliederzahl des
Vereins, können die übersteigenden Lizenzen nicht angerechnet werden
(Kappungsgrenze).
Abweichend davon können Lizenzen bis zu sechs Prozent der
Gesamtmitgliederzahl angerechnet werden, wenn mehr als die Hälfte der
Vereinsmitglieder unter 27 Jahre alt sind. Hat ein Verein mehr als 60
Prozent Mitglieder unter 27 Jahren, können Trainer- und
Übungsleiterlizenzen von bis zu acht Prozent der Gesamtmitgliederzahl
angerechnet werden.
Liegt ein neuer Freistellungsbescheid des Finanzamts des Vereins vor,
ist dieser ebenfalls beizulegen.
Die Stadtverwaltung rät den Landshuter Vereinen, die Anträge zur
Vereinspauschale mindestens zwei bis drei Wochen vor der Abgabefrist
einzureichen, um bei gegebenenfalls unvollständigen Unterlagen
rechtzeitig reagieren zu können.
Nach dem 2. März können keine Anträge oder Nachreichungen von
Unterlagen angenommen werden (
Ausschlussfrist).
Weitere Auskünfte zur Vereinspauschale gibt die Stabsstelle Sport gerne
unter Telefon 0871/ 88-1455
( tel:0871881455) oder per Mail an •••@•••.
Foto:
Stadt Landshut (Abdruck mit Quellenangabe honorarfrei)
Bildunterschrift:
Der Antrag für die Vereinspauschale kann auch digital gestellt werden.