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Betreff: PM Stadt - Grillverbot in der Gretlmühle wegen Brandgefahr

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ab sofort gilt für das Naherholungsgebiet Gretlmühle einGrillverbot wegen Brandgefahr. Mehr dazu in untenstehender Pressemitteilung, um deren Veröffentlichung wir herzlich bitten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Stefanie Platzek Hauptamt I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Altstadt 315 84028 Landshut Tel. +49 (0) 871 88 13 84 E-Mail: •••@••• Website: www.landshut.de Social Media: www.facebook.com/landshut.stadt www.instagram.com/stadtlandshut PRESSEMITTEILUNG Gretlmühle: Grillverbot wegen Brandgefahr Ab sofort gilt für das Naherholungsgebiet Gretlmühle ein Grillverbot. Bis auf Weiteres sind das Grillen und das Betreiben offener Feuerstellen sowie jegliches sonstige offene Feuer auf dem gesamten Gelände verboten. Durch die Hitze und Trockenheit der vergangenen Wochen sind Wiesen und Wälder inzwischen sehr trocken, sodass eine akute Brandgefahr besteht. Dies zeigt auch der sogenannte Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD), wonach für das Stadtgebiet Landshut mittlerweile Stufe vier von fünf (hohe Brandgefahr) erreicht ist. Die Stadtverwaltung weist eindringlich auf die Beachtung des Grillverbots wegen der Brandgefahr hin, um die Gefahr so gering wie möglich zu halten. Wer gegen das Grillverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.

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