Öffentliche Artikelquelle
E-Mail an die Redaktion
Von: Redaktion Landshut
Absender: •••@landshut.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: PM Stadt - Grillverbot in der Gretlmühle wegen Brandgefahr
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab sofort gilt für das Naherholungsgebiet Gretlmühle einGrillverbot
wegen Brandgefahr. Mehr dazu in untenstehender Pressemitteilung, um
deren Veröffentlichung wir herzlich bitten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Stefanie Platzek
Hauptamt I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Altstadt 315
84028 Landshut
Tel. +49 (0) 871 88 13 84
E-Mail: •••@•••
Website: www.landshut.de
Social Media: www.facebook.com/landshut.stadt
www.instagram.com/stadtlandshut
PRESSEMITTEILUNG
Gretlmühle: Grillverbot wegen Brandgefahr
Ab sofort gilt für das Naherholungsgebiet Gretlmühle ein Grillverbot.
Bis auf Weiteres sind das Grillen und das Betreiben offener Feuerstellen
sowie jegliches sonstige offene Feuer auf dem gesamten Gelände verboten.
Durch die Hitze und Trockenheit der vergangenen Wochen sind Wiesen und
Wälder inzwischen sehr trocken, sodass eine akute Brandgefahr
besteht. Dies zeigt auch der sogenannte Graslandfeuerindex des Deutschen
Wetterdienstes (DWD), wonach für das Stadtgebiet Landshut mittlerweile
Stufe vier von fünf (hohe Brandgefahr) erreicht ist. Die Stadtverwaltung
weist eindringlich auf die Beachtung des Grillverbots wegen der
Brandgefahr hin, um die Gefahr so gering wie möglich zu halten. Wer
gegen das Grillverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit
einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.