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Von: Lokalredaktion Traunstein, GKSt

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Betreff: Medieninformation der Großen Kreisstadt Traunstein - Axdorfer Bürger überreichen Unterschriften an Oberbürgermeister Dr. Hümmer

Sehr geehrte Damen und Herren in den Redaktionen, anbei übermitteln wir Ihnen eine Pressemitteilung samt Bild von den Axdorfer Bürgern, die Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer eine Unterschriftenliste für eine Fußgängerampel in Axdorf überreicht haben. Ergänzend dazu senden wir Ihnen ein Zitat von Dr. Christian Hümmer, das Sie gerne verwenden dürfen: "Die überreichten Unterschriften zeigen deutlich, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern in Axdorf eine sichere Überquerung der Straße ist. Ich kann die Sorgen und den Wunsch nach einer Fußgängerampel sehr gut nachvollziehen, insbesondere wenn es um die Sicherheit unserer Kinder geht. Deshalb nehme ich dieses Anliegen und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Allerdings liegt die Entscheidung über eine Ampel oder einen Fußgängerüberweg nicht in den Händen der Stadt. Da es sich um eine Staatsstraße handelt, müssen die Polizei und das Staatliche Bauamt Traunstein einbezogen werden. Ich werde mich beim Staatlichen Bauamt für eine Lösung einsetzen." Für weitere Nachfragen erreichen Sie Elisabeth Widmann unter: •••@••• 0170 5211940 Viele liebe Grüße, Agnes Giesbrecht Pressereferentin Tel. +49 (861) 65-255 * Fax +49 (861) 65-299 Große Kreisstadt Traunstein * Stadtplatz 39 * 83278 Traunstein Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit [cid:Stadt-TS-Logo_18bf0b29-8472-41ae-96d5-80cc54d91914.png] [cid:Facebook_e56b7153-9046-4f78-91f4-52efa4d4b2cb.png] [cid:Instagram_806f0bfa-99ff-482c-961d-1eeb0811d128.png] Für Dateianhänge über 10 Megabyte nutzen Sie bitte diesen Link https://nc.stadt-traunstein.de:8444/index.php/s/PqE6L4m3myeSYs4 mit dem Passwort: "Stadt-Traunstein" (ohne Anführungszeichen). Kündigen Sie uns vorab die Ankunft der Datei per E-Mail an. Unangekündigte Dateien werden nicht bearbeitet und gelöscht. Elektronisch geführte Korrespondenz, insbesondere Auskünfte etc. sind unverbindlich. Die Stadt Traunstein führt und eröffnet einen Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation gemäß Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG; Art. 3 Abs. 1 BayEGovG ausschließlich unter Verwendung des Bürgerservice-Portals www.traunstein.de/service. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.traunstein.de/egovernment.

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