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Von: Redaktionsteam Bad Kissingen, GKSt
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Betreff: PM_151_Parkausweise_Rosenviertel
Pressemitteilung lfd. Nr. 151
Stadt Bad Kissingen, 30.10.2026
Bewohnerparkregelung Zone Rosenviertel
Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Berechtigungsausweise für Bewohner der Bewohnerparkregelung im Rosenviertel mit Ablauf des 30.11.2026 ihre Gültigkeit verlieren.
Die Ausgabe der neuen Bewohnerparkausweise erfolgt ab
Montag, 16.11.2026
im Ordnungsamt der Stadt Bad Kissingen, Rathausplatz 1, Zimmer 2
(ohne Terminvereinbarung) zu folgenden Öffnungszeiten:
Mo.: 8 - 16 Uhr
Di. - Mi.: 8 - 12 Uhr
Do.: 8 - 18 Uhr
Fr.: 7.30 - 12.30 Uhr
Bei der Antragstellung sind zum Nachweis der Berechtigung die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher KFZ-Schein), der Personalausweis bzw. die Meldebescheinigung und der abgelaufene Parkausweis mitzubringen.
Der Parkausweis hat zwei Jahre Gültigkeit. Die Gebühr beträgt 60 Euro.
Wir bitten um redaktionelle Verwertung
Pressekontakt:
Stadt Bad Kissingen
Ines Renninger
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen
T +49 (0)971 807-1012
•••@•••
www.badkissingen.de
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