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Betreff: PM_151_Parkausweise_Rosenviertel

Pressemitteilung lfd. Nr. 151 Stadt Bad Kissingen, 30.10.2026 Bewohnerparkregelung Zone Rosenviertel Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Berechtigungsausweise für Bewohner der Bewohnerparkregelung im Rosenviertel mit Ablauf des 30.11.2026 ihre Gültigkeit verlieren. Die Ausgabe der neuen Bewohnerparkausweise erfolgt ab Montag, 16.11.2026 im Ordnungsamt der Stadt Bad Kissingen, Rathausplatz 1, Zimmer 2 (ohne Terminvereinbarung) zu folgenden Öffnungszeiten: Mo.: 8 - 16 Uhr Di. - Mi.: 8 - 12 Uhr Do.: 8 - 18 Uhr Fr.: 7.30 - 12.30 Uhr Bei der Antragstellung sind zum Nachweis der Berechtigung die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher KFZ-Schein), der Personalausweis bzw. die Meldebescheinigung und der abgelaufene Parkausweis mitzubringen. Der Parkausweis hat zwei Jahre Gültigkeit. Die Gebühr beträgt 60 Euro. Wir bitten um redaktionelle Verwertung Pressekontakt: Stadt Bad Kissingen Ines Renninger Rathausplatz 1 97688 Bad Kissingen T +49 (0)971 807-1012 •••@••• www.badkissingen.de Mit

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