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Von: Redaktion Landshut
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An: Unsere Redaktion
Betreff: PM Stadt - Anträge zur Vereinspauschale können bis 3. März eingereicht werden
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch in diesem Jahr fördert der Freistaat wieder die Sport- und
Schützenvereine im Rahmen der Vereinspauschale. Die Anträge für alle
Landshuter Vereine können bis Montag, 3. März, bei der Stabsstelle Sport
eingereicht werden. Mehr dazu in untenstehender Pressemitteilung, um
deren Veröffentlichung wir herzlich bitten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Thomas Kolbinger
Hauptamt I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Altstadt 315
84028 Landshut
Tel. +49 (0) 871 88 13 80
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unbedingt notwendig.
PRESSEMITTEILUNG
Vereinspauschale: Antragsfrist läuft bis 3. März
Sport- und Schützenvereine können Anträge ab sofort einreichen
Auch im Jahr 2025 fördert der Freistaat Bayern die Sport- und
Schützenvereine wieder im Rahmen der „Vereinspauschale“. Die
entsprechenden Anträge – digital oder noch in Papierform – können die im
Stadtgebiet ansässigen Sport- und Schützenvereine ab sofort bei der
Stadtverwaltung stellen. Stichtag zur Abgabe der Anträge ist der 3. März
2025. Nähere Informationen zur Vereinspauschale erhalten die Vereine
unter www.landshut.de/vereinspauschale. Auch der Online-Antrag ist dort
zu finden.
Die allgemeinen Fördervoraussetzungen für die Gewährung der
Vereinspauschale sind in den Sportförderrichtlinien des Freistaates
Bayern festgelegt. Der Verein muss Mitglied in einer vom
Staatsministerium anerkannten Dachorganisation des bayerischen Sports
sein, beispielsweise im Bayerischen Landes-Sportverband oder im
Bayerischen Sportschützenbund. Die Förderhöhe ist abhängig von den
Mitgliederzahlen der Vereine, wobei insbesondere die Anzahl der Kinder
und Jugendlichen wie auch Mitglieder mit Behinderung besonders gewichtet
werden sowie die Anzahl der im Verein tätigen anerkannten Übungsleiter.
Es wird vorausgesetzt, dass als Bagatellgrenze mindestens 500
Mitgliedereinheiten erreicht werden.
Um die Vereinspauschale zu beantragen, müssen alle erforderlichen
Unterlagen bis spätestens Montag, 3. März, bei der Stadtverwaltung
eingegangen sein. Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale steht
online oder im PDF-Format zur Verfügung unter
www.landshut.de/vereinspauschale. Für die Beantragung über das
Online-Formular ist die Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Zur
Authentifizierung kann zum Beispiel die eID-Funktion des
Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto genutzt werden.
In der „Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen“ mit
Stand 29. November 2024 sind abschließend alle Übungsleiterlizenzen
aufgelistet, die Anerkennung für die Vereinspauschale finden. Der
Einsatz einer Lizenz kann bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage
höchstens bei zwei Vereinen berücksichtigt werden. Die Lizenz wird in
diesem Fall bei beiden Vereinen je zur Hälfte gewichtet. Die „Erklärung
zur Teilung von Lizenzen“ ist dem Antrag zwingend beizufügen. Übersteigt
die Zahl der berücksichtigungsfähigen Trainer- und Übungsleiterlizenzen
vier Prozent der Gesamtmitgliederzahl des Vereins, können die
übersteigenden Lizenzen nicht angerechnet werden (Kappungsgrenze).
Sollte ein neuer Freistellungsbescheid des Finanzamtes des Vereins
vorliegen, so ist dieser ebenfalls beizulegen.
Die Stadtverwaltung rät den Landshuter Vereinen, die Anträge zur
Vereinspauschale mindestens zwei bis drei Wochen vor der Abgabefrist
einzureichen, um gegebenenfalls bei unvollständigen Unterlagen reagieren
zu können. Nach dem 3. März können keine Anträge oder Nachreichungen von
Unterlagen mehr angenommen werden (Ausschlussfrist), da alle für die
Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel vom Freistaat
Bayern auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden
Vereinsdaten verteilt werden.
Weitere Info
rmationen zur Gewährung der Vereinspauschale sind auf der
Homepage der Stadt Landshut unter www.landshut.de/vereinspauschale zu
finden.
Auskünfte zur Vereinspauschale gibt die Stabsstelle Sport der Stadt
Landshut gerne unter Telefon 0871-881455 oder per Mail an
•••@•••.