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Betreff: Pressemitteilung der Stadt Rosenheim - Einsicht ins Wählerverzeichnis

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, ab kommendem Montag ist die Einsicht ins Wählerverzeichnis vor der Kommunalwahl möglich. Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat, kann bei der Kommunalwahl am 08. März sein Wahlrecht ausüben. Ausführliche Informationen finden Sie in der angehängten Pressemitteilung. Vielen Dank, mit

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