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Von: Redaktion Landshut

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An: Unsere Redaktion

Betreff: Antw: Presseanfrage Landshuter Zeitung: „Kleiderordnung bei Hitze“

Hallo Frau Thalhammer, hallo Frau Kreuzpaintner, nachfolgend darf ich Ihnen das Statement der Stadtverwaltung übermitteln: Bei der Stadt Landshut gilt hinsichtlich der Kleiderordnung grundsätzlich das Prinzip der Angemessenheit. Eine ordentliche und professionelle Kleidung ist bei heißen Temperaturen mit luftigen Hosen oder Kleidern durchaus möglich. Bei Terminen mit Parteiverkehr oder externen Gesprächspartnern ist eine dem Anlass angemessene Kleidung erwünscht. Freizeitbekleidung, wie beispielsweise sehr kurze Hosen oder Flip-Flops, sind in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Grundsätzlich wird auf ein gepflegtes Erscheinungsbild Wert gelegt, da dies auch Wertschätzung und Respekt gegenüber Dritten zum Ausdruck bringt. Es gibt nur wenig Bereiche, in denen eine Dienstkleidung Pflicht ist. Einer dieser Bereiche ist beispielsweise der Verkehrsüberwachungsdienst, der jedoch auch sommerliche Kleidungsstücke (wie z.B. kurze Hosen) im Angebot hat. Oftmals sind Dienstkleidungen jedoch auch auf Schutzvorschriften zurückzuführen und insofern sind hier Ausnahmen schwierig umzusetzen. So z.B. in den Bauamtlichen Betrieben, im Stadtgartenamt oder bei der Feuerwehr. Auch für Oberbürgermeister gilt keine feste Kleiderordnung sondern nur eine Etikette: Während das Weglassen eines Sakkos oder eines Jacketts bei heißen Temperaturen durchaus praktiziert wird, so ist generell ein gepflegtes und seriöses Auftreten in Form einer langen Hose bei offiziellen Terminen und Sitzungen Standard. Bei Fragen können Sie sich gerne melden! …

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