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Von: Redaktion Landshut
Absender: •••@landshut.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: Antw: Presseanfrage Landshuter Zeitung: „Kleiderordnung bei Hitze“
Hallo Frau Thalhammer,
hallo Frau Kreuzpaintner,
nachfolgend darf ich Ihnen das Statement der Stadtverwaltung
übermitteln:
Bei der Stadt Landshut gilt hinsichtlich der Kleiderordnung
grundsätzlich das Prinzip der Angemessenheit. Eine ordentliche und
professionelle Kleidung ist bei heißen Temperaturen mit luftigen Hosen
oder Kleidern durchaus möglich. Bei Terminen mit Parteiverkehr oder
externen Gesprächspartnern ist eine dem Anlass angemessene Kleidung
erwünscht. Freizeitbekleidung, wie beispielsweise sehr kurze Hosen
oder Flip-Flops, sind in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
Grundsätzlich wird auf ein gepflegtes Erscheinungsbild Wert gelegt,
da dies auch Wertschätzung und Respekt gegenüber Dritten zum Ausdruck
bringt.
Es gibt nur wenig Bereiche, in denen eine Dienstkleidung Pflicht ist.
Einer dieser Bereiche ist beispielsweise der Verkehrsüberwachungsdienst,
der jedoch auch sommerliche Kleidungsstücke (wie z.B. kurze Hosen) im
Angebot hat. Oftmals sind Dienstkleidungen jedoch auch auf
Schutzvorschriften zurückzuführen und insofern sind hier Ausnahmen
schwierig umzusetzen. So z.B. in den Bauamtlichen Betrieben, im
Stadtgartenamt oder bei der Feuerwehr.
Auch für Oberbürgermeister gilt keine feste Kleiderordnung sondern nur
eine Etikette: Während das Weglassen eines Sakkos oder eines Jacketts
bei heißen Temperaturen durchaus praktiziert wird, so ist generell ein
gepflegtes und seriöses Auftreten in Form einer langen Hose bei
offiziellen Terminen und Sitzungen Standard.
Bei Fragen können Sie sich gerne melden!
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