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Von: Redaktion Landshut
Absender: •••@landshut.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: PM Stadt - Ausschreibung für die Dulten 2026
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Frühjahrsdult findet im kommenden Jahr von 17. bis 26. April statt,
die Bartlmädult beginnt am 21. und endet am 30. August. Dazu braucht es
freilich neben Schaustellern und Beschickern wieder interessierte
Festwirte. Die Bewerbungsfrist hierzu läuft bis 9. Oktober. Mehr dazu in
untenstehender Pressemitteilung, um deren Veröffentlichung wir herzlich
bitten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Thomas Kolbinger
Hauptamt I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Altstadt 315
84028 Landshut
Tel. +49 (0) 871 88 13 80
E-Mail: •••@•••
Website: www.landshut.de
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unbedingt notwendig.
PRESSEMITTEILUNG
Bewerbungsphase zu den Dulten 2026 läuft
Was es bei den Unterlagen für die Festzeltbetriebe zu beachten gilt
Auch 2026 wird wieder „o’zapft“ – dann bei der 640. Frühjahrsdult ab
Ende April sowie auf der 687. Bartlmädult im August. Zu einer gelungenen
Festwoche tragen neben den Schaustellern und Beschickern die Festwirte
bei. Potenzielle Betreiber haben nun wieder die Möglichkeit, sich zu
bewerben.
Die Frühjahrsdult findet im kommenden Jahr von 17. bis 26. April statt,
die Bartlmädult beginnt am 21. und endet am 30. August. Interesse kann
man an den drei Zeltstandplätzen „Südwest“, „Nordost“ sowie
„Preysingallee“ bekunden. Bewerbungen für den Festzeltbetrieb sind
bis spätestens 9. Oktober bei der Stadt Landshut, Ordnungsamt,
Sachgebiet Marktwesen, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut einzureichen.
Nur form- und fristgerecht sowie vollständig eingehende Bewerbungen
nehmen am Auswahlverfahren teil (Ausschlussfrist). Für jede der
traditionsreichen Veranstaltungen ist eine separate Bewerbung
einzureichen.
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten: den vollständig
ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen „Festzeltbetrieb“
sowie zusätzliche angeforderte beziehungsweise notwendige
Bewerbungsunterlagen digital als PDF, wie in den Vergaberichtlinie,
Bewertungskriterien und dem Bewerbungsbogen aufgeführt. Die genannten
Dokumente für den Festzeltbetrieb können online
unterwww.landshut.de/dulten heruntergeladen oder mit einem Freiumschlag
per Post angefordert werden.
Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder
Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. Mündliche Absprachen sind nicht
rechtsverbindlich. Bewerberinnen oder Bewerber, die bis 28. Februar
keine schriftliche Zusage erhalten haben, konnten nicht berücksichtigt
werden. Eine schriftliche Absage wird nur auf Antrag erteilt.
Auch Bewerbungen für die Vergnügungs- und Verkaufsdult sind ab sofort
und bis 15. Oktober möglich. Details hierzu sind über den bereits
genannten Link zu entnehmen.
Weitere Informationen zu den Dulten gibt es auch unter
www.dult-landshut.de.