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Von: Redaktion Landshut
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Betreff: PM Stadt - Wahlbenachrichtigungen laufen aus: Stadt informiert über Termine und Fristen
Liebe Kolleginnen und Kollegin,
wir empfehlen dieser Tage einen Blick in die Briefkästen. Diese Woche
laufen die Wahlbenachrichtigungen zu den Kommunalwahlen 2026 aus. In
Landshut sind rund 55.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Mehr zu
wichtigen Fristen und Terminen in untenstehender Pressemitteilung, um
deren Veröffentlichung wir herzlich bitten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Thomas Kolbinger
Hauptamt I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Altstadt 315
84028 Landshut
Tel. +49 (0) 871 88 13 80
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unbedingt notwendig.
Kommunalwahl 2026 – Wahlbenachrichtigungen laufen aus
Landshuter setzen am 8. März ihre Kreuzchen für neuen Oberbürgermeister
und Stadtrat
Am Sonntag, 8. März, wählt Landshut ein neues Stadtoberhaupt sowie
einen neuen Stadtrat. Circa 55.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und
Bürger erhalten dieser Tage per Post die Wahlbenachrichtigungsbriefe.
Die Stadt informiert nachfolgend über die wichtigsten Termine und
Fristen.
In den Wahlbenachrichtigungen sind Stimmbezirk und Wahlraum angegeben,
in dem die Stimmberechtigten am 8. März ihre Kreuzchen setzen können.
Insgesamt 60 Wahllokale, die auch online im digitalen Stadtplan unter
www.landshut.de/wahllokale aufgeführt sind, haben an diesem Sonntag von
8 bis 18 Uhr geöffnet.
Per Briefwahl wählen – Unterlagen auch online beantragen:
Mit der Wahlbenachrichtigung können auch Briefwahlunterlagen mit
Wahlschein angefordert werden. Wer sich für die Briefwahl entscheidet,
sollte die Unterlagen frühzeitig beantragen und zügig zurücksenden. Ein
schriftlicher Antrag zur Briefwahl muss bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, im
Wahlamt im Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben
der Pforte, Zugang über Haupteingang), eingegangen sein. Der Zugang ist
barrierefrei.
Online: Ab Montag, 2. Februar, bis Montag, 2. März, besteht auf der
städtischen Website unter www.landshut.de/briefwahl die Möglichkeit,
die Unterlagen online anzufordern. Das funktioniert auch über den
QR-Code, der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt ist.
Per Post: Wer per Briefwahl wählen möchte, kann, wie bisher auch, den
Antragsvordruck auf der Rückseite (vollständig ausgefüllt und
unterschrieben) des Wahlbenachrichtigungsbriefes verwenden und per Post
(in einem ausreichend frankierten Briefumschlag) versenden, um die
Unterlagen zu erhalten.
Wichtiger Hinweis: Sollte am Sonntag, 22. März, eine OB-Stichwahl
stattfinden, können sowohl online als auch postalisch bereits die
erforderlichen Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies ist vom
Wahlberechtigten entsprechend anzukreuzen.
Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen (ab 16. Februar) im
Wahlamt der Stadt, Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im
Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang) kann bei Bedarf auch
dort in einer Wahlkabine gewählt werden; die Stimmzettel werden in
verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.
Dann werden die Briefwahlunterlagen versendet
Der Briefwahlantrag (online und per Post) ist zwar bereits ab 2.
Februar möglich, Ausgabe oder Versand der Wahlunterlagen erfolgt nach
den gesetzlichen Bestimmungen allerdings erst ab Montag, 16. Februar
2026. Es ist möglich, die Unterlagen an eine abweichende Adresse zu
schicken. Dies ist jedoch bereits bei der Beantragung anzugeben. Im
Nachhinein ist eine Änderung der Versandanschrift nicht mehr möglich!
Das Wahlamt ist ab 16. Februar montags, dienstags und donnerstags von 8
bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie
freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, 6. März,
ist es durchgehend von 8 bis 15 Uhr besetzt.