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Von: Redaktion Landshut
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An: Unsere Redaktion
Betreff: PM Stadt - Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern - Welche Regelungen gibt es?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Frühjahr steht für viele Grundstückseigentümer das Thema
Gartenpflege auf der Erledigungsliste. Ein besonderes Augenmerk sollte
dabei vor allem auf Bäumen, Sträuchern und Hecken liegen. Welche
Regelungen hier greifen, finden Sie in der untenstehenden
Pressemitteilung zusammengefasst. Wir bitten herzlich um
Veröffentlichung dieser Informationen
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Thomas Kolbinger
Hauptamt I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Altstadt 315
84028 Landshut
Tel. +49 (0) 871 88 13 80
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unbedingt notwendig.
PRESSEMITTEILUNG
Grünschnitt für mehr Verkehrssicherheit
Im Frühjahr steht für viele Grundstückseigentümer das Thema
Gartenpflege auf der Erledigungsliste. Ein besonderes Augenmerk sollte
dabei vor allem auf Bäumen, Sträuchern und Hecken liegen. In manchen
Fällen ragen diese in Straßen oder Gehwege hinein und können so den
Verkehr oder Fußgänger und Radfahrer behindern. Eingewachsene
Straßenschilder schränken womöglich sogar die Verkehrssicherheit ein.
Die Stadt bittet deshalb alle Garten- und Hausbesitzer ihre Bäume,
Hecken und Sträucher – sofern erforderlich – zurückzuschneiden. Auf Geh-
und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Meter
einzuhalten, bei einer Straße gelten 4,50 Meter als Richtwert.
Baumkronen sind eigenverantwortlich auf morsche, abgestorbene oder
bereits abgebrochene Äste zu kontrollieren. Diese müssen im Anschluss
fachgerecht entfernt werden, damit sie nicht zur Gefahr für
Verkehrsteilnehmer werden, falls sie auf Straßen oder Gehwege fallen.
Ebenfalls zu entfernen sind wild wuchernde Pflanzen und Wurzeln, da sie
die Asphaltdecke beschädigen könnten. Die Regelungen gelten auch für
unbebaute Grundstücke.
Auf Grund der Vogelschutzzeit, die ab 1. März beginnt und bis 30.
September dauert, gilt für den Rückschnitt eine Frist bis Ende Februar.
Innerhalb der Vogelschutzzeit sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur
noch schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Sollten dennoch
Gehölzarbeiten innerhalb der Schutzzeit nötig sein, können
Grundstückseigentümer diese mit der unteren Naturschutzbehörde der
Stadt Landshut telefonisch unter 0871-881486 abstimmen.