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Betreff: Medieninformation 590/2026: Friedhofsregelung an Allerheiligen und Allerseelen
Medieninformation 590 / 2026
29.10.2026
Friedhofsregelung an Allerheiligen und Allerseelen
Sonderöffnungszeiten an stillen Feiertagen
An Allerheiligen (Sonntag, 1. November 2026) und Allerseelen (Sonntag, 2. November 2025) gelten in den Bamberger Friedhöfen folgende besondere Regelungen:
1. Die Friedhöfe sind am 1. November 2026 von 7 Uhr bis 18 Uhr und am 2. November 2026 von 7 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
1. An diesen Tagen sind gewerbliche Arbeiten nicht erlaubt. Lieferfahrzeuge müssen vor 8.30 Uhr die Friedhöfe wieder verlassen haben. Alle Flächen sind von Fahrzeugen und Handwerksgeräten frei zu halten. Gewerbliche Arbeiten an Grabstätten können erst wieder ab dem 3. November 2026 erfolgen.
3. Abfälle und Abraum sind - wie auch sonst üblich - in die dafür vorgesehenen Behälter und Mulden zu geben. Wege und Grabzwischenräume sind von Abfällen jeder Art frei zu halten.
1. Fahrräder dürfen an Allerheiligen und Allerseelen nicht mit in die Friedhöfe genommen werden. Es wird darum gebeten, die Fahrradabstellplätze zu benutzen.
Ab Dienstag, 3. November 2026, gelten dann die Öffnungs- und Schließzeiten für die Wintermonate. Diese sind von 8.30 Uhr bis 17 Uhr.
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