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Von: Redaktion Landshut
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Betreff: PM Stadt - Kommunalwahl 2026: Listen für Unterstützungsunterschriften liegen aus
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in knapp drei Monaten wird gewählt. Spätestens nach einer potenziellen
Stichwahl Ende März wissen Landshuterinnen und Landshuter wer neuer
Oberbürgermeister oder neue Oberbürgermeisterin wird und welche
Kandidaten in den Stadtrat einziehen. Manche Gruppierungen und
OB-Kandidaten müssen zuvor noch Unterstützungsunterschriften sammeln.
Das Wahlamt klärt auf, welche Regelungen gelten. Mehr dazu in
untenstehender Pressemitteilung, um deren Veröffentlichung wir herzlich
bitten.
Hinweis: In der untenstehenden Übersicht finden Sie auch alle derzeitig
ausgelegten Unterstützungslisten (Stand 16. Dezember).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Thomas Kolbinger
Hauptamt I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Altstadt 315
84028 Landshut
Tel. +49 (0) 871 88 13 80
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unbedingt notwendig.
PRESSEMITTEILUNG
Kommunalwahl 2026 – Unterstützerlisten liegen aus
Unterschriften für Stadtratslisten und OB-Kandidaten ab sofort möglich
In knapp drei Monaten wird gewählt. Spätestens nach einer potenziellen
Stichwahl Ende März wissen Landshuterinnen und Landshuter wer neuer
Oberbürgermeister oder neue Oberbürgermeisterin wird und welche
Kandidaten in den Stadtrat einziehen. Manche Gruppierungen und
OB-Kandidaten müssen zuvor noch Unterstützungsunterschriften sammeln.
Das Wahlamt klärt auf, welche Regelungen gelten.
Um bei der Kommunalwahl am 8. März antreten zu können, benötigen neue
Parteien und Wählergruppen sowie Oberbürgermeisterkandidaten von neuen
Wahlvorschlägen jeweils mindestens 340 Unterstützungsunterschriften. Die
Listen hierzu liegen im Wahlamt aus, im Foyer im Rathaus 2 in der
Luitpoldstraße 29 b. Mitzubringen für die Unterschrift sind der
Personalausweis oder Reisepass. Die Unterschrift kann jeweils nur einmal
für eine Stadtratsliste und für einen Oberbürgermeisterkandidaten
geleistet werden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder EU-Bürger, die
das 18. Lebensjahr spätestens am 19. Januar 2026 vollendet haben und in
der Stadt seit dem 19. November 2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Keine Unterschriften leisten können auf Listen aufgestellte Personen,
OB-Kandidaten, Ersatzleute von (allen) Wahlvorschlägen sowie
Wahlberechtigte, die sich in eine andere Unterstützungsliste eingetragen
oder einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben.
Die Unterschriften können nur persönlich abgegeben werden. Eine
Ausnahme gilt, wenn es Personen aufgrund von Krankheit oder einer
körperlichen Behinderung unmöglich ist, die Unterschrift selbst zu
leisten. Dann kann ein Eintragungsschein beantragt werden. Eine einmal
abgegebene Unterschrift kann nicht zurückgenommen werden.
Das Wahlamt ist geöffnet Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis
16 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 13 Uhr
geöffnet. Heiligabend und Silvester ist das Rathaus geschlossen.
Gesonderte Öffnungszeiten gelten am Mittwoch, 17. Dezember, von 7.30 bis
20 Uhr, am Samstag, 20. Dezember, 8 bis 13 Uhr, am Montag, 22.,
Dienstag, 23., Montag, 29., und Dienstag, 30. Dezember, jeweils von 7.30
bis 16 Uhr. Im neuen Jahr ist am Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13
Uhr, am Montag, 5. Januar, von 7.30 bis 16 Uhr, und am Montag, 19.
Januar, 7.30 bis 12 Uhr, geöffnet. An zwei Terminen können die
Unterschriften auch im Rathausfoyer in der Altstadt abgegeben werden.
Diese sind Freitag, 19. Dezember, von 7.30 bis 13 Uhr und am Samstag,
20. Dezember, von 8 bis 13 Uhr.
Für die Stadtratswahl können (Stand 16. Dezember) die Junge Union, die
Liste Landshut lebenswert erhalten/Listenbündnis Mensch Umwelt
Tierschutz (LLL-Tierschutzpartei) sowie Zukunft Landshut unterstützt
werden. 340 Unterschriften benötigen außerdem die
Oberbürgermeisterkan
didaten Olaf Minet (Gemeinsam Landshut
gestalten), Stefan Müller-Kröhling (LLL-Tierschutzpartei) und Norbert
Hoffmann (Zukunft Landshut).