Gewächshaus-Projekt in Fürth gestoppt
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bewahrt Landschaft und lokale Landwirtschaft vor Bebauung
Die geplante Errichtung eines großflächigen Gewächshauskomplexes auf der Hochebene westlich des Fürther Ortsteils Vach ist endgültig vom Tisch. Die höchste Gerichtsinstanz Bayerns in München hat die entsprechende Klage endgültig abgewiesen und so das Vorhaben juristisch gestoppt.
Gerichtsurteil schützt Landschaft und Landwirtschaft
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Juli 2025 die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde des Investors zurückgewiesen. Bereits zuvor hatte das Verwaltungsgericht Ansbach im April 2024 die Rechtsauffassung der Stadt Fürth bestätigt. Damit ist der Weg für den Bau des Gewächshaus-Giganten dauerhaft versperrt, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.
Die Entscheidung wird weit über die Stadtgrenzen hinaus als wegweisend wahrgenommen. Oberbürgermeister Thomas Jung hebt hervor, dass die Ablehnung die Versiegelung einer Fläche von der Größenordnung acht Fußballfeldern verhindert und das Landschaftsbild im Westen Vachs schützt. Nach seinen Worten konnte so vermieden werden, „dass das Landschaftsbild im Westen Vachs bald so aussieht wie Teile Südspaniens, wo ganze Landschaftsbereiche mit Gewächshäusern zugepflastert sind“.
Starke lokale Unterstützung gegen das Projekt
Schon im Februar 2022 hatte der Stadtrat von Fürth frühzeitig auf die potenzielle Landschaftszerstörung durch das geplante Bauvorhaben hingewiesen. Die geplante Bebauung hätte die größte zusammenhängende, bislang unbebaute Fläche im Stadtgebiet betroffen. Auch Vertreter der ortsansässigen Landwirtschaft hatten sich bei einem Ortstermin explizit gegen das Projekt ausgesprochen.
Das Oberverwaltungsgericht betont mit seinem Beschluss den Schutz der familienbezogenen Landwirtschaft in Vach und Umgebung und setzt ein klares Signal gegen immensen Landschaftsverbrauch.
Fürther Stadtverwaltung begrüßt Entscheidung
Stadtbaurätin Christine Lippert äußert sich positiv und sieht die Ziele des Freihaltens des örtlichen Landschaftsraums als gewahrt: „Die Ziele des Freihaltens des örtlichen Landschaftsraums für Gewächshäuser außerhalb des Knoblauchslands sind weitgehend gewahrt.“
Konsequenzen für die Entwicklung des Stadtgebiets
Mit dem Urteil bleibt die betroffene unbebaute Fläche im Westen von Vach erhalten. Die Familienbetriebe der Landwirtschaft können weiterhin auf den Schutz ihres Lebensraums und ihrer Wirtschaftsgrundlagen zählen. Zugleich wird verhindert, dass das Stadtbild von überdimensionierten Bauvorhaben geprägt wird.
Die Entscheidung des Gerichts hat somit nicht nur unmittelbare, sondern auch langfristige Bedeutung für Fürth, Vach und die gesamte Region. Die Debatte um Flächenversiegelung und nachhaltige Stadtentwicklung dürfte vor diesem Hintergrund an Aktualität gewinnen.
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