Fürth setzt klare Regeln für E-Scooter-Parken

100 markierte Abstellzonen sollen wildes Parken verhindern und Barrierefreiheit verbessern

Von Neues aus Fürth
Fürth setzt klare Regeln für E-Scooter-Parken
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Der Umgang mit E-Scootern im städtischen Raum beschäftigt Kommunen bundesweit. In Fürth setzt der Stadtrat nun ein neues Konzept um, das die Rahmenbedingungen für das Abstellen von Leih-Scootern klar regelt und den öffentlichen Raum nutzerfreundlicher gestalten soll. Ziel ist es, die Innenstadt, Südstadt und Teile des westlichen Stadtgebiets von „wild“ herumstehenden E-Scootern zu entlasten und die Barrierefreiheit für alle zu verbessern.

Neues Konzept für Abstellzonen

Mit dem ersten Baustein des neuen Abstellkonzepts setzt die Stadt Fürth auf ausgewiesene Abstell- und Verbotszonen. Stadtbaurätin Christine Lippert erläutert hierzu: „Wir freuen uns sehr, dass wir knapp 100 Abstellflächen markieren und beschildern konnten.“ Die Anbieter wurden verpflichtet, diese neuen Abstellflächen in ihre Verleih-Apps einzupflegen, sodass für die Nutzerinnen und Nutzer eine klare Orientierung gewährleistet wird.

  • Abstellen der E-Scooter ist künftig ausschließlich auf den markierten Flächen erlaubt.
  • Diese Flächen sind durch eine weiße Bodenmarkierung mit Piktogramm und ein Anbringungsschild gekennzeichnet.
  • Bei Nichtbeachtung bleibt die Ausleihe weiter aktiv, was zusätzliche Kosten verursachen kann.
  • Erste Erfolge und Übergangsphase

    Schon jetzt ist sichtbar, dass das Abstellen von E-Scootern im Bereich der neuen Zonen deutlich geordneter verläuft. Stadtbaurätin Lippert sieht diese Entwicklung als positives Signal für das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität. Dennoch ist in der aktuellen Übergangszeit mit einigen falsch abgestellten Rollern zu rechnen.

    Das

    ist außerhalb der festgelegten Bereiche weiterhin möglich, solange dies nicht in Grünanlagen geschieht.

    Meldung falsch abgestellter E-Scooter

    Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe: Wer falsch abgestellte E-Scooter entdeckt, kann diese unter Angabe des Standorts, des Verleihers (Voi, Lime, Bolt oder Dott) sowie mit einem Foto an die zuständige städtische Abteilung melden.

    title="Abteilung Verkehrsplanung, Stadtplanungsamt Fürth"

    subtitle="Meldung falsch abgestellter E-Scooter"

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    Ausblick und nächste Schritte

    Im Frühjahr 2026 ist eine Ausweitung der Sammelparkplätze auf zusätzliche Stadtbereiche vorgesehen. Bis dahin will die Stadt Erfahrungen mit der neuen Regelung sammeln und das Konzept weiter anpassen. Für den Großteil des Stadtgebiets außerhalb der Bereiche A und B bleibt das flexible Parken von E-Scootern weiterhin möglich, solange es nicht in Grünanlagen erfolgt.

    Die Maßnahmen zeigen, wie Kommunen auf neue Mobilitätsformen reagieren können, um Balance zwischen Flexibilität und Ordnung im öffentlichen Raum zu schaffen.

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