Standesamt Weilheim schließt am 3. Dezember

Interne Schulung zu neuen Namensrechtsregelungen ab Mai 2025 – Bürger sollen Anliegen rechtzeitig erledigen

Die Stadt Weilheim i.OB hat bekannt gegeben, dass das Standesamt am Mittwoch, 3. Dezember 2025, wegen einer internen Dienstbesprechung geschlossen bleibt. Die Stadtverwaltung möchte damit sicherstellen, dass das Team des Standesamtes optimal auf bevorstehende gesetzliche Änderungen vorbereitet ist.

Hintergrund: Gesetzliche Neuerungen im Namensrecht

Der Grund für die Sonderschließung ist die Vorbereitung auf umfangreiche Anpassungen im Ehenamens-, Geburtsnamens- und internationalen Namensrecht, die ab 1. Mai 2025 in Kraft treten werden.

Im Rahmen der Dienstbesprechung werden die Mitarbeitenden des Standesamts geschult und interne Abläufe angepasst, um auch künftig einen effizienten und rechtssicheren Service bieten zu können.

Servicehinweis für Bürgerinnen und Bürger

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre standesamtlichen Anliegen möglichst rechtzeitig vor dem 3. Dezember 2025 zu erledigen. Wer dringende Anliegen hat, kann diese auch per E-Mail an das Standesamt richten.

Effizientere Abläufe im Fokus

Mit der eintägigen Schließung verfolgt die Stadt Weilheim i.OB das Ziel, die Serviceleistungen des Standesamts im Zuge der Gesetzesnovelle weiter zu verbessern. Die Fortbildung der Mitarbeitenden trägt dazu bei, Bürgeranliegen auch künftig zuverlässig und nach aktuellem Rechtsstand zu bearbeiten.

Für alle Betroffenen empfiehlt die Stadtverwaltung, die Terminplanung entsprechend anzupassen. Die Stadt dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis.

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