Zwei Niederländer wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt
Bei einer Kontrolle auf der Rückreise wurden pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 ohne erforderliche Erlaubnis sichergestellt.

Die Bundespolizeiinspektion Selb hat am Mittwoch, 22. Juli, zwei 19-jährige Niederländer wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt. Die Männer waren nach Angaben der Bundespolizeidirektion München mit einem Fahrzeug mit niederländischer Zulassung unterwegs und wurden nach der Einreise am ehemaligen Grenzübergang Schirnding im Bereich Arzberg kontrolliert.
Kontrolle auf der Rückreise
Die Kontrolle fand gegen 16 Uhr statt. Die beiden Niederländer befanden sich auf dem Rückweg in die Niederlande, als Fahnder der Bundespolizei das Fahrzeug überprüften.
Pyrotechnik der Kategorie F4 sichergestellt
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten zahlreiche pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4. Die Nettosprengmasse der Böller betrug laut Mitteilung mehr als drei Kilogramm.
Für die Einfuhr und Verwendung dieser Pyrotechnik in Deutschland ist eine Erlaubnis erforderlich. Eine solche konnten die beiden 19-Jährigen nach Angaben der Bundespolizei nicht vorweisen.
Ermittlungen eingeleitet
Die Bundespolizeiinspektion Selb stellte die Feuerwerkskörper sicher und leitete Ermittlungen gegen die beiden Reisenden ein. Der Vorwurf lautet auf einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
Außerdem müssen die beiden Männer die Kosten für die Vernichtung der verbotenen Böller tragen. Nach Abschluss der Sachbearbeitung durften sie ihre Reise in die Niederlande fortsetzen.
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