Viele Rückweisungen und Zurückschiebungen an Bayerns Landgrenzen: Bundespolizei nennt Zahlen für 2024 bis 2026
Die Bundespolizeidirektion München berichtet über Rückweisungen/Zurückschiebungen, unerlaubte Einreisen und vorübergehend wiedereingeführte Kontrollen; Angaben können sich noch geringfügig ändern.
Die Bundespolizeidirektion München hat für Bayern neue Zahlen zu unerlaubten Einreisen und weiteren Feststellungen an den landseitigen Grenzen vorgelegt. Nach Angaben der Behörde wurden in den Jahren 2024 bis 2026 insgesamt 14.509 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Diese Zahl bezieht sich auf Luft- und Landweg.
Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen
Seit dem 16. September 2024 führt die Bundespolizei an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen durch. Für Bayern meldet die Bundespolizeidirektion München für den Zeitraum vom 16. September 2024 bis einschließlich 31. August 2026 insgesamt 22.424 unerlaubte Einreisen. Davon entfielen 17.468 auf die Grenze zu Österreich und 4.956 auf die Grenze zur Tschechischen Republik.
Im selben Zeitraum wurden 14.509 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Weitere 811 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden deshalb an der Einreise gehindert. Zudem nahm die Bundespolizei 1.092 Schleuser vorläufig fest. Als Beifang wurden 4.991 offene Haftbefehle vollstreckt. Außerdem stellte die Bundespolizei 434 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum fest.
Weitere Zahlen seit 8. Mai 2025
Für den Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis einschließlich 31. August 2026 nennt die Bundespolizei an den Landgrenzen in Bayern 14.051 unerlaubte Einreisen. Davon entfielen 10.753 auf Österreich und 3.298 auf die Tschechische Republik.
In diesem Zeitraum wurden 9.580 Personen zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Darunter waren 600 Fälle nach § 18 Absatz 2 AsylG. Die Bundespolizei erfasste zudem 49 vulnerable Gruppen, 502 Personen mit Wiedereinreisesperren, 680 Schleuser, 3.471 Haftbefehle und 342 PMK-Treffer. Auch hier sind die Teilwerte nach Österreich und Tschechien in der Mitteilung ausgewiesen.
Einordnung der Kontrollen
Die seit dem 16. September 2024 laufenden Kontrollen betreffen laut Bundespolizeidirektion München auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt.
Nach Angaben der Behörde dienen die Grenzkontrollen dem Schutz der inneren Sicherheit und der Reduzierung irregulärer Sekundärmigration.
Hinweis zu den Zahlen
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass es sich bei den Daten um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik bis einschließlich Juli 2026 handelt. Sie können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung noch geringfügig ändern. Die Daten für den Monat August 2026 basieren auf einem Sondermeldedienst.
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