Mann stürzt am Münchner Hauptbahnhof in den Gleisbereich – Widerstand bei Kontrolle
Die Bundespolizei berichtet von einem Sturz ohne Fremdeinwirkung und von Ermittlungen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

Bundespolizei meldet Gleissturz und anschließenden Widerstand am Münchner Hauptbahnhof
Am Dienstagnachmittag, 11. August, ist ein 34-jähriger Mann am Münchner Hauptbahnhof nach Angaben der Bundespolizei ohne Fremdeinwirkung in den Gleisbereich gestürzt. Verletzt wurde er demnach nicht. Im Anschluss soll er bei einer polizeilichen Kontrolle Widerstand geleistet haben.
Wie die Bundespolizeidirektion München mitteilt, wurde die Bundespolizeiinspektion München gegen 12:40 Uhr durch das Polizeipräsidium über eine hilflose Person informiert. Demnach war ein 34-jähriger afghanischer Staatsangehöriger am Starnberger Flügelbahnhof in Gleis 33 gefallen. Eine bislang unbekannte couragierte Person half ihm laut Bundespolizei wieder aus dem Gefahrenbereich.
Beamte wollten erneuten Sturz verhindern
Bei der anschließenden Kontrolle habe sich der Mann zunehmend aggressiv verhalten und mehrfach versucht, sich der Maßnahme zu entziehen. Nach Angaben der Bundespolizei versuchten die Beamten zunächst, ihn zu beruhigen und ihm bei der Weiterreise zu helfen. Dabei stellten sie demnach fest, dass der 34-Jährige an einer Sehbehinderung leidet.
Um zu verhindern, dass der Mann erneut in den Gleisbereich stürzt, hielten ihn die Einsatzkräfte laut Mitteilung fest. Daraufhin habe er mehrfach versucht, sich mit erheblicher Kraft loszureißen. Im weiteren Verlauf habe er wiederholt massiven Widerstand gegen die Streife geleistet, sodass Unterstützung angefordert worden sei. Mehrere Streifen brachten ihn anschließend zur Dienststelle.
Ermittlungen wegen Widerstands
Ein freiwilliger Atemalkoholtest wurde nach Angaben der Bundespolizei verweigert. Der Mann, der bislang polizeilich nicht bekannt gewesen sei, durfte nach Abschluss der Maßnahmen die Dienststelle wieder verlassen. Gegen ihn wird nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
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