Haftbefehl nach Grenzüberprüfung am Grenzübergang Saalbrücke
Bundespolizeiinspektion Freilassing prüfte am 17. August einen 28-jährigen eritreischen Staatsangehörigen im Linienbus; Staatsanwaltschaft Traunstein beantragte Haft

Die Bundespolizeiinspektion Freilassing hat am Montagabend, 17. August, einen 28-jährigen eritreischen Staatsangehörigen im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle am Grenzübergang Saalbrücke in Freilassing überprüft. Der Mann saß als Insasse in einem Linienbus und war den Einsatzkräften bereits bekannt.
Nach Angaben der Bundespolizei besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte bereits am Abend des 16. August mit dem Zug über den Grenzübergang am Bahnhof Freilassing versucht hatte, aus Österreich kommend unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen. Er sei daraufhin nach Österreich zurückgewiesen worden. Am Morgen des 17. August soll er demnach erneut mit dem Zug versucht haben, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Auch in diesem Fall stellten Bundespolizisten den Mann fest und wiesen ihn nach Österreich zurück.
Aus den Erkenntnissen der Kontrolle am Montagabend ergibt sich nach Darstellung der Behörde der Verdacht, dass der 28-Jährige innerhalb von zwei Tagen zum dritten Mal versucht habe, unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen. Ein gültiges Ausweisdokument habe er nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu keinem Zeitpunkt vorweisen können.
Haftantrag und Untersuchungshaft
Der Mann steht zudem im Zusammenhang mit einem Vorfall, über den die Bundespolizeiinspektion Würzburg bereits in einer eigenen Pressemitteilung berichtet hatte. Die Mitteilung ist unter diesem Link abrufbar. Nach Darstellung der Bundespolizei soll der Beschuldigte am Sonntagmorgen, 16. August, in einem ICE von Frankfurt am Main nach Würzburg ohne gültigen Fahrschein angetroffen worden sein. Während der polizeilichen Maßnahmen hätten drei weibliche Reisende geschildert, der Mann habe an seinem Geschlechtsteil manipuliert. Die Bundespolizeiinspektion Würzburg leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts exhibitionistischer Handlungen sowie des Erschleichens von Leistungen ein. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde der Eritreer zunächst auf freien Fuß gesetzt.
Aufgrund des erneuten Versuchs der unerlaubten Einreise sowie der weiteren vorliegenden Ermittlungsergebnisse stellte die Staatsanwaltschaft Traunstein am 17. August Haftantrag gegen den 28-Jährigen. Das Amtsgericht Laufen erließ antragsgemäß Haftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die Bundespolizei verweist darauf, dass die wiederholten Feststellungen die Bedeutung grenzpolizeilicher Kontrollen im Bereich der deutsch-österreichischen Grenze unterstreichen.
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