Bundespolizei kontrolliert Reisenden im EuroCity mit Fahndungsnotierungen und Haftbefehl

21-jähriger tunesischer Staatsangehöriger ohne Reisepass und gültigen Aufenthaltstitel nach Richtervorführung in Abschiebehaft gebracht

Von Herold-Team
ndespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreise mit der Bahn / Bundespolizei bringt einen tunesischen Staatsangehörigen in Zurückweisungshaft
Symbolfoto-Freigabe unter der Quelle "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke© Abo Presseportal.de

Die Bundespolizei hat am Sonntag, 26. Juli, im EuroCity auf der Strecke Zürich–München einen 21-jährigen tunesischen Staatsangehörigen kontrolliert, der aus der Schweiz nach Deutschland einreisen wollte. Nach Angaben der Bundespolizeidirektion München konnte der Mann weder einen Reisepass noch einen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen.

Kontrolle im Zug bei Lindau

Die Kontrolle erfolgte am Sonntagabend durch Lindauer Bundespolizisten. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten mehrere Fahndungsnotierungen fest. Demnach wurde der Mann unter anderem wegen fünf Aufenthaltsermittlungen im Zusammenhang mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Diebstahls und eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz gesucht. Zudem lag nach Angaben der Bundespolizei ein Haftbefehl wegen unerlaubten Aufenthalts in Deutschland vor.

Asylantrag bereits 2022 rechtskräftig abgelehnt

Wie die Beamten weiter ermittelten, war der Asylantrag des Tunesiers bereits im Dezember 2022 rechtskräftig abgelehnt worden. Damit war er vollziehbar ausreisepflichtig. Eine Abschiebung in sein Heimatland war laut Bundespolizei bislang gescheitert, weil sein Wohnsitz beziehungsweise Aufenthaltsort unbekannt gewesen sei.

Richtervorführung und Abschiebehaft

Die Bundespolizei zeigte den Mann wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Anschließend wurde er einem Richter am Amtsgericht Kempten vorgeführt. Auf richterlichen Beschluss lieferten die Beamten den Festgenommenen in die Abschiebehafteinrichtung Hof ein. Dort wartet er nun nach Angaben der Bundespolizei auf seine Abschiebung in sein Heimatland.

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