ADAC warnt vor Wartungsproblemen bei Klimaanlagen mit R134a
EU-Vorgaben erschweren die weitere Verwendung – der Club rät von günstigen Nachfüllkits ab
Der ADAC warnt vor zunehmenden Schwierigkeiten bei der Wartung von Klimaanlagen älterer Fahrzeuge, die das Kältemittel R134a nutzen. Nach Angaben des Mobilitätsclubs erschweren verschärfte EU-Vorgaben die weitere Verwendung von R134a. Zugleich gebe es für den bestehenden Fahrzeugbestand bislang keine breit verfügbaren und rechtssicher freigegebenen Alternativen.
R134a darf bereits seit 2017 nicht mehr in neu zugelassenen Pkw verwendet werden. Zwar bieten manche Werkstätten laut ADAC eine Umrüstung auf das neuere, klimafreundlichere Kältemittel R1234yf an. Bestehende R134a-Anlagen seien dafür jedoch in der Regel nicht ausgelegt. Nach Kenntnis des ADAC fehlen dabei eindeutige Genehmigungen und technische Freigaben. Offen seien insbesondere mögliche Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis sowie Haftungsfragen.
Der ADAC rät außerdem ausdrücklich von günstigen Nachfüllkits auf Butan- oder Propanbasis ab, die im Internet teilweise als R12 oder HC-12a angeboten werden. Diese seien für Fahrzeug-Klimaanlagen meist nicht zugelassen und könnten im Falle eines Unfalls oder technischen Defekts ein Brandrisiko darstellen.
Eine funktionierende Klimaanlage sei nicht nur eine Komfortfrage, betont der ADAC. Sie helfe, den Innenraum zu kühlen, beschlagene Scheiben schnell zu entfeuchten und trage damit auch zur Fahrsicherheit bei.
Grundsätzlich unterstützt der ADAC das Ziel der EU, fluorierte Treibhausgase zu reduzieren. Für Millionen ältere Fahrzeuge müssten nach Ansicht des Clubs jedoch bezahlbare, technisch sichere und rechtlich zulässige Lösungen geschaffen werden. Gefordert werden dafür eine verbindliche Rechtsgrundlage, einheitliche technische Anforderungen an Umrüstungen und fahrzeugspezifische Freigaben der Hersteller.
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