18-Jähriger leistet Widerstand an Münchner Ostbahnhof

Bundespolizei berichtet von verweigerter Identitätsfeststellung, angeblichem Schlag ins Gesicht und Verletzungen nach Einsatz

Von Herold-Team
ndespolizeidirektion München: 18-Jähriger widersetzt sich der Bundespolizei
© Bundespolizei

18-Jähriger leistet am Ostbahnhof Widerstand gegen Bundespolizisten

In München hat ein alkoholisierter 18-Jähriger in der Nacht auf Samstag, 12. September, am Ostbahnhof Widerstand gegen Beamte der Bundespolizei geleistet. Nach Angaben der Bundespolizei war die Streife gegen 2:45 Uhr auf drei Jugendliche aufmerksam geworden, die mit einem Elektroroller in Schlangenlinien in Richtung des Haupteingangs des Ostbahnhofs fuhren.

Die Beamten unterzogen die 16-, 17- und 18-Jährigen einer Identitätsfeststellung. Dabei stellten sie fest, dass der 18-Jährige während der Fahrt eine Flasche Wodka bei sich hatte. Der Deutsche weigerte sich, sich auszuweisen, verhielt sich uneinsichtig, respektlos und verbal aggressiv und versuchte, sich der Mitnahme zum Bundespolizeirevier zu entziehen. Nach wenigen Metern konnten ihn die Einsatzkräfte jedoch einholen.

Im weiteren Verlauf leistete der Jugendliche nach Angaben der Bundespolizei massiven Widerstand und soll einem Beamten ins Gesicht geschlagen haben. Erst als weitere Streifen hinzukamen, gelang es, den 18-Jährigen zu fesseln und zur Dienststelle im Ostbahnhof mitzunehmen.

Zwei Beamte erlitten leichte Verletzungen, blieben aber dienstfähig. Auch der 18-Jährige zog sich leichte Verletzungen zu und wurde durch einen hinzugezogenen Rettungsdienst medizinisch versorgt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,48 Promille.

Die Staatsanwaltschaft München I ordnete eine Blutentnahme an. Da sich der Jugendliche in einem psychischen Ausnahmezustand befand, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durch Beamte des Polizeipräsidiums München in ein Bezirkskrankenhaus gebracht.

Die Bundespolizei ermittelt gegen den 18-Jährigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

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